ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER THE HOUSE GROUP AG
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“ oder „Geschäftsbedingungen“) zwischen der The House Group AG, eingetragen im Firmenbuch des Amtes der Justiz in Liechtenstein mit der Register Nr. FL-0002.725.617-6, geschäftsansässig in Gewerbeweg 15, 9490 Vaduz, Liechtenstein (nachfolgend: „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber (nachfolgend: „Auftraggeber“, Auftragnehmerin und Auftraggeber nachfolgend jeweils einzeln „Partei“ und gemeinsam die „Parteien“) regeln – gemeinsam mit dem jeweiligen Vertrag bzw. Auftragsangebot oder einer sonstigen Vereinbarung – die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3. Die nachfolgenden AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB.
2. VERTRAGSGEGENSTAND UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Vertragsgegenstand ist die Erbringung von strategischen und praxisorientierten Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing und Branding sowie – soweit vereinbart – ergänzender Zusatzleistungen.
2.2. Maßgeblich für die konkreten Leistungsinhalte sind die jeweils gebuchte Leistungsbeschreibung sowie der individuell vereinbarte Leistungsumfang.
2.3. Sämtliche Angebote der Auftragnehmerin (z. B. auf ihrer Website, auf ihren Social-Media-Profilen, in Werbeanzeigen oder in Auftragsangeboten) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
2.4. Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch die Auftragnehmerin zustande.
3. LEISTUNGEN DER AUFTRAGNEHMERIN
3.1. Die Auftragnehmerin erbringt für den Auftraggeber Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing und Branding sowie – soweit vereinbart – ergänzende Zusatzleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“).
3.2. Die Auftragnehmerin bestimmt Ort und Zeit der Dienstleistungserbringung und unterliegt insoweit keinen Weisungen durch den Auftraggeber.
3.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, sich zur Erbringung der Dienstleistungen geeigneter und sorgfältig ausgewählter Dritter zu bedienen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung bleibt hiervon unberührt.
3.4. Die vertraglich geschuldete Leistung ist mit der ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen erbracht. Die Auftragnehmerin schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die erfolgreiche Umsetzung oder Implementierung der Maßnahmen beim Auftraggeber.
4. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei der ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten, Inhalte, technischen Voraussetzungen, Zugänge sowie Zugangsdaten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.
4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Ausführungsfristen angemessen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers beruhen.
5. PREISE, ABRECHNUNG UND ZAHLUNGSMITTEL
5.1. Die in den Angeboten der Auftragnehmerin (z. B. auf der Website, auf Social-Media-Profilen, in Werbeanzeigen oder in Auftragsangeboten) angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2. Rechnungen werden von der Auftragnehmerin per E-Mail an die vom Auftraggeber angegebenen Kontaktdaten übermittelt. Die Rechnung gilt am Tag der Versendung der E-Mail als zugegangen.
5.3. Alle Zahlungen sind ohne Abzug auf das von der Auftragnehmerin angegebene Geschäftskonto zu leisten.
6. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnt der Vertrag mit Vertragsunterzeichnung durch beide Parteien (nachfolgend: „Vertragsbeginn“) und wird für die vereinbarte Laufzeit geschlossen (nachfolgend: „Vertragslaufzeit“).
6.2. Die Parteien können den Vertrag durch Erklärung in Textform (z. B. per E-Mail) mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
6.3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
7. VERGÜTUNG
7.1. Die Parteien vereinbaren eine Vergütung (nachfolgend: „Vergütung“), die vom Auftraggeber an die Auftragnehmerin zu entrichten ist.
7.2. Sofern zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Vergütung bei Vertragsbeginn in voller Höhe fällig. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Vergütung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung auf das von der Auftragnehmerin angegebene Geschäftskonto zu überweisen. Die Vorleistungspflicht trägt dem berechtigten Interesse der Auftragnehmerin an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Disposition personeller, zeitlicher und sachlicher Ressourcen, Rechnung.
7.3. Eine Ratenzahlung ist nur bei gesonderter Vereinbarung möglich. Höhe und Fälligkeit der Raten richten sich nach dem vereinbarten Zahlungsplan. Die einzelnen Raten sind jeweils monatlich im Voraus fällig.
7.4. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Dienstleistungen auf Wunsch des Auftraggebers bestehen.
8. ZAHLUNGSVERZUG DES AUFTRAGGEBERS
8.1. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung gemäß § 7 Absatz 2 in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach entsprechender Androhung die Erbringung weiterer vertraglich geschuldeter Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Rechnungsbetrags auszusetzen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8.2. Ist eine Ratenzahlung vereinbart (§ 7 Absatz 3), gerät der Auftraggeber mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wenn der Betrag bis zum im Zahlungsplan festgelegten Fälligkeitsdatum nicht auf dem Geschäftskonto der Auftragnehmerin eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8.3. Ist eine Ratenzahlung vereinbart (§ 7 Absatz 3) und gerät der Auftraggeber mit der Zahlung von 2 aufeinanderfolgenden Raten davon in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen sowie etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
8.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß Absatz 3 ist der Auftraggeber zur Abgeltung des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 60 % der Nettosumme der Zahlungen, zu denen er bis zum regulären Vertragsende bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung verpflichtet wäre.
9. ARBEITSERGEBNISSE
9.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch die Auftragnehmerin bereitgestellten Informationen, Materialien, Texten, Konzepten, Methoden, Unterlagen, Bild- und Videomaterial sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei der Auftragnehmerin.
9.2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung ist strengstens untersagt.
10. NUTZUNG DER LEISTUNGEN; SCHUTZ DER ZUGANGSDATEN; UNZULÄSSIGE WEITERGABE
10.1. Die Zugangsdaten zu Sessions, Calls, digitalen Plattformen sowie sonstigen vertraglichen Leistungen und die von der Auftragnehmerin bereitgestellten Arbeitsergebnisse sind ausschließlich für den Auftraggeber sowie die vertraglich vereinbarte Anzahl der vom Auftraggeber benannten internen Teammitglieder bestimmt. Eine Nutzung durch weitere interne Teammitglieder ist nur zulässig, sofern hierfür zusätzliche Lizenzen oder Nutzungsrechte erworben wurden.
10.2. Der Auftraggeber sowie die berechtigten Teammitglieder sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Die gemeinsame Nutzung eines Benutzerkontos durch mehrere Personen ("Account-Sharing") ist unzulässig.
10.3. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt,
- a) Zugangsdaten an Dritte oder an nicht lizenzierte interne Teammitglieder weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen;
- b) Arbeitsergebnisse, Aufzeichnungen, Inhalte oder sonstige Leistungen der Auftragnehmerin ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, zu veröffentlichen oder sonst Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde;
- c) die vertraglichen Leistungen über den vertraglich vereinbarten Nutzerkreis hinaus nutzen zu lassen oder die vereinbarten Nutzungs-, Teilnehmer- oder Lizenzbeschränkungen unmittelbar oder mittelbar zu umgehen;
- d) Zugangsdaten, Inhalte oder Arbeitsergebnisse für konkurrierende Beratungsangebote zu verwenden oder diese zum Aufbau eigener oder fremder vergleichbarer Angebote zu nutzen;
- e) technische Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder Sicherheitsvorkehrungen der Auftragnehmerin zu umgehen oder deren Umgehung zu versuchen.
10.4. Bei Verlust von Zugangsdaten oder bei Verdacht, dass unbefugte Dritte Kenntnis von diesen erlangt haben oder ein unbefugter Zugriff erfolgt ist, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich per E-Mail an support@fullstack.de zu informieren, damit geeignete Sperr- und Sicherungsmaßnahmen veranlasst werden können.
10.5. Ein schuldhafter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Ziffer 10 stellt eine erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Zugang zu den Leistungen bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend zu sperren. Die Auftragnehmerin ist zudem berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
10.6. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung nach Absatz 5 ist die Auftragnehmerin berechtigt, sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. Dies umfasst insbesondere die Sperrung bzw. den Entzug sämtlicher Zugänge zu Sessions, Calls, digitalen Plattformen, Communities und sonstigen Leistungsbestandteilen. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Recht des Auftraggebers zur weiteren Nutzung sämtlicher bereitgestellter Arbeitsergebnisse und Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese nicht weiter zu nutzen, nicht zu vervielfältigen und nicht Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen der Auftragnehmerin sind vorhandene Kopien zu löschen oder zu vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10.7. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung gemäß Absatz 5 ist der Auftraggeber zur Abgeltung des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 60 % der Nettosumme der Zahlungen, zu denen er bis zum regulären Vertragsende bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Kündigung verpflichtet wäre.
10.8. Die Geltendmachung weitergehender vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche bleibt der Auftragnehmerin ausdrücklich vorbehalten.
11. HAFTUNG
11.1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt
- a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- b) im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie;
- c) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Auftragnehmerin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin beruhen; sowie
- d) für Schäden, die auf der fahrlässigen Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“), beruhen, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise zu erwartenden Schaden.
10.2. Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen.
12. VERSCHWIEGENHEITSPFLICHT
12.1. Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.
12.2. Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen“) streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.
12.3. Die Verpflichtung gemäß Absatz 1 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die
- a) ohne eine Verletzung dieser Verschwiegenheitsvereinbarung zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt sind; oder
- b) die jeweilige Partei aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenlegen muss.
12.4. Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).
13. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE
Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von der Auftragnehmerin nicht bestritten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags darf der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
14. NENNUNG ALS REFERENZKUNDE
14.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit sowie für ein Jahr nach Vertragsende als Referenz zu benennen.
14.2 Die Referenznennung umfasst die Verwendung des Namens, der Firma sowie des Logos des Auftraggebers ausschließlich zu Zwecken der Eigenwerbung der Auftragnehmerin (insbesondere auf der Website, in Präsentationen, Angeboten oder auf Social-Media-Kanälen).
14.3. Berechtigte Interessen des Auftraggebers, insbesondere Geheimhaltungsinteressen oder entgegenstehende vertragliche Verpflichtungen, bleiben unberührt. Der Auftraggeber kann der Referenznennung aus wichtigem Grund widersprechen.
15. ÄNDERUNGEN DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
15.1. Die Auftragnehmerin hat das Recht, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Die geplanten Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Auftraggebers zu der Änderung der AGB gilt als erteilt, wenn er der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerspricht.
15.2. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Frist für den Widerspruch, das Textformerfordernis sowie die Bedeutung bzw. die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
15.3. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung der AGB form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Die Auftragnehmerin behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
15.4. Eine Änderung der AGB mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ist jederzeit möglich.
16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
16.1. Im Falle der Unwirksamkeit oder Teilunwirksamkeit einer dieser Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Eine unwirksame oder teilunwirksame Geschäftsbedingung ist durch eine Geschäftsbedingung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
16.2. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland findet Anwendung. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
16.3. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sind die Gerichte am Sitz des jeweiligen Beklagten ausschließlich zuständig.




